Aktuelle Informationen

Der innovative AutoTeilePilotPLUS

Nur noch wenige Tage, dann geht die dritte Generation des AUTOTEILEPILOTEN an den Start. Den neuen AutoTeilePilotPLUS...  ...mehr

Wieder ein erfolgreiches ASP-Kundenersatzfahrzeug Übergabe-Event

Die SELECT AG übergab am 25./26. August bei der Dresen Gruppe in Kaarst 22 Opel Corsa an ASP Werkstattsystempartner.Am...  ...mehr

AGB

Die Allgemeinen Lieferungs- und Verkaufsbedingungen gelten für die Betriebe:

  ·  Büge Autoteile GmbH & Co. KG, 23556 Lübeck, Ziegelstr. 91 - 93
  ·  Büge Autoteile Nord GmbH & Co. KG, 24941 Flensburg, Zur Bleiche 44
     und angegliederten ABC-Autoteile-Fachmarkt
  ·  W. Auerbach GmbH & Co. KG, Hamburger Str. 23, 23843 Bad Oldesloe


§1.     Allgemeines

Alle Angebote erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Lieferungsbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Unter einem "Verbraucher" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gemäss § 13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschliesst, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Ein Unternehmen ist gemäss § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§2.     Preise und Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk ausschliesslich Transportverpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Für den Fall, dass der Käufer ein Verbraucher gemäss § 13 BGB ist, sind die genannten Preise einschließlich Mwst angezeigt.

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

Verzugszinsen und Kosten werden bei Zielüberschreitung in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz unter Vorbehalt der Geltendmachung anderer Rechte in Anrechnung gebracht.

Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Käufers werden alle unsere Forderungen sofort fällig. Vereinbarte Rabatte, Sondervergütungen usw. werden hinfällig und der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungsvereinbarungen ohne Frist aufzuheben, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind.

Alle Preise verstehen sich freibleibend in EURO.

 Gewicht pro Paket bis
 Deutschland
 2 kg
 3,79 Euro
   5 kg  
 4,90 Euro
 7 kg
 4,90 Euro
 10 kg
 4,90 Euro
 15 kg
 4,90 Euro
 20 kg
 4,90 Euro
 25 kg
 4,90 Euro
 31,5 kg
 4,90 Euro
Nachnamekosten  3,58 Euro
Geldübermittlungsgebühr  1,53 Euro
Sperriger Zuschlag  17,90 Euro

alles plus Mwst.
Bei Sofortversand, wie Expresszustellungen gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten ebenfalls zu Lasten des Bestellers.


§3.     Lieferung

Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.
Lieferung an den Endverbraucher erfolgt per Nachnahme.
Ein Versand von Gefahrgut an Endverbraucher ist ausgeschlossen.

Wird der Verkäufer aufgrund eines Umstandes, den er oder ein Erfüllungsgehilfe zu vertreten hat, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wenn der Lieferverzug nicht vom Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist, haftet der Verkäufer nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Käufer einen pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von maximal 15% des Wertes der Lieferung geltend machen.

Höhere Gewalt und Ereignisse, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, berechtigen den Verkäufer die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder des Lieferumfanges hergeleitet werden.

Rücksendungen können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen werden. Ab Fabrik gelieferte Ware, die auf Wunsch des Kunden extra bestellt oder angefertigt wurde, kann in keinem Fall zurückgenommen werden. Bei unverschuldeten Fehllieferungen werden bei Rücksendung 15% Bearbeitungskosten von der Gutschrift abgesetzt. Gutschrifterteilung bleibt vorbehalten.


§3.1     Verfügbarkeitsvorbehalt


Sollten die Büge Autoteile GmbH + Co.KG, Büge Autoteile Nord GmbH + Co. KG und W. Auerbach GmbH + Co.KG nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Büge Autoteile GmbH + Co.KG, Büge Autoteile Nord GmbH + Co. KG und W. Auerbach GmbH + Co.KG verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, können die Büge Autoteile GmbH + Co. KG, Büge Autoteile Nord GmbH + Co. KG und W. Auerbach Gmbh + Co. KG entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden die Büge GmbH + Co.KG, Büge Autoteile Nord GmbH + Co. KG und W. Auerbach GmbH + Co.KG umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch die Büge Autoteile GmbH + Co. KG, Büge Autoteile Nord GmbH + Co. KG und W. Auerbach GmbH + Co.KG dem Kunden erstatten.


§4.     Widerrufs- und Rückgaberecht

Der Käufer hat das Recht, seine Bestellung innerhalb von zwei Wochen schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu widerrufen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Belehrung über das Widerrufsrecht und der Erfüllung aller sonstigen dem Verkäufer obliegenden Informationspflichten, frühestens jedoch mit dem Erhalt der bestellten Ware. Nach Eingang des Widerrufs ist der Verkäufer verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten und der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurück zu senden. Die Rücksendekosten bei einer Bestellung bis zu 40,- EUR trägt der Käufer.
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezispezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, Waren die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für Rücksendungen geeignet sind oder schnell verderben können.


§5.     Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit deren Übergabe auf den Käufer über.

Für den Fall, dass der Käufer kein Verbraucher ist, geht die Gefahr bei Versendung der Sache auf den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.


§6.     Sachmangelhaftung

Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr, wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt. Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren. Bei gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.

Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch, beschränkt. Sofern der Käufer kein Verbraucher ist, hat der Verkäufer das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine dem Verkäufer zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.

Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschl. Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Verkäufer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern der Schadensersatzanspruch auf einer schuldhaft unterlassen Mangelbeseitigung beruht, ist er im Hinblick auf Ein- und Ausbaukosten der Höhe nach auf die entsprechenden Sätze der DAT/Schwacke-Liste begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haftet der Verkäufer insbesondere nicht für den Schaden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung vom Leben, Körper und/oder Gesundheit.

Im Fall der Nachbesserung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Gegenüber Nichtverbrauchern gilt dies nur, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als der Erfüllungsort verbracht wurde.

Ansprüche auf Mangelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen.

Im Falle eines Mangels, der auf einer fehlerhaften Montageanleitung beruht, besteht die Verpflichtung des Verkäufers zur Sachmangelhaftung nur, wenn die Montage bzw. der Einbau der verkauften Sache im Übrigen fachkundig durchgeführt wurde. Die fachkundige Durchführung hat der Käufer darzulegen und zu beweisen.
Für fehlerhaft dargestellte oder übermittelte Informationen oder Abweichungen der Ware von den Abbildungungen wird keine Haftung übernommen.


§7.     Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer

Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer vom Verkäufer seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.

Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.


§8.     Eigentumsvorbehalt

Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschliesslich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Vereinbarung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäss nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers diesem gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörige Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.


§9.     Gerichtsstand – Erfüllung


Erfüllungsort ist der Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers.

Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers.

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen der Büge Autoteile GmbH + Co.KG und W. Auerbach GmbH + Co.KG und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.


§10.     Schlußbestimmungen

Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erfasst und zusammengestellt. Änderungen vorbehalten. Eine Haftung kann daraus nicht hergeleitet werden. Vervielfältigung, Speicherung, Druck oder die Mitbenutzung dieses Kataloges - auch auszugsweise - für die Erstellung eines Eigenkataloges, ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Soweit wir in unseren Unterlagen und Informationen Bezug nehmen auf die Ersatzteilnummern der Fahrzeughersteller, dient dies nur zu Vergleichszwecken. Eine Verwendung derartiger Angaben in Rechnungen an den Fahrzeugbesitzer ist nicht statthaft.

Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Besteller sein Einverständnis zu vorstehenden Bedingungen rechtsverbindlich.

Änderung vorstehender Bedingungen sowie der Preise und Zahlungsbedingungen bleibt vorbehalten.

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen.

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